Über 300.000 Kontodaten haben sich allein Polizei, Zoll, Finanzbehörden, Jobcenter und andere Sozialbehörden sowie Gerichtsvollzieher im vergangenen Jahr näher angesehen. 2014 waren es noch etwa 230.000, wobei immer mehr Behörden Zugriff auf die Kontodaten bekommen. Der Anstieg der Abfragen feuert die Debatte um Bargeld und Privatsphäre weiter an.
[18.02.2016] Korrektur und Update
Inzwischen haben wir die erhoffte detaillierte Auskunft aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) erhalten: Die Zahl bezieht sich nur auf die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) angefragten Kontodaten. Dort können nur Finanzbehörden (bei Vollstreckungsfällen ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen, §93 (7) AO) sowie Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher (§93 (8) AO) Kontodaten einsehen. Seit 2013 können eben auch Gerichtsvollzieher Kontodaten beim BZSt abfragen – dies sei der Hauptgrund für den Anstieg. Das Verfahren sei außerdem mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Urteil des Verfassungsgerichts im Juni 2007. Die aufgeschlüsselten Abrufzahlen stellen wir unten bereit. Wir bitten darum, den Fehler zu entschuldigen und haben die Zahl der Abrufe durch Strafverfolgungsbehörden angefragt.[/Update]
Zum Hintergrund
Seit 2002 müssen Banken für jedes Konto die „Kontostammdaten“ in einer Datei sammeln. Diese Datei umfasst neben dem Namen des Kontoinhabers auch Geburtsdatum, Adresse, Kontonummer, Tag der Eröffnung/Auflösung sowie die Anzahl der Konten bei der Bank – nicht jedoch Kontostände und Kontobewegungen. Genau 300.944302.150 Mal wurden solche Daten im Jahr 2015 abgerufen, hat das Bundesfinanzministerium nun bekanntgegeben. Die Zahl enthält auchnicht unsere Konten, die im Rahmen der Landesverrats-Affäre unter die Lupe genommen wurden.
Terrorismusbekämpfung als „Türöffner“
Zum Zweck der Terrorismusbekämpfung konnten ursprünglich nur Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaft Bankdaten abfragen, ohne Wissen der Bank. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Zugriff auf die Daten. All diese Zugriffe sind in der oben genannten Zahl nicht enthalten. Im Laufe der Zeit sind jedoch weitere privilegierte Behörden hinzugekommen, was den Anstieg der Abrufzahlen erklären könnte: Neben Gerichtsvollziehern und Jobcentern erhalten auch Behörden Zugriff auf die Kontostammdaten, die für Sozialhilfe, Wohngeld und BAföG zuständig sind.
Anti-Terror-Instrumente dienten damit als „Türöffner zu Kontodaten“, so der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in 2013. Seine Nachfolgerin Andrea Voßhoff rechnet damit, dass bald weitere Behörden hinzukommen. Sie führt die Zunahme der privilegierten Behörden auf ein „Honigtopfprinzip“ zurück:
Einmal erteilte hoheitliche Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten werden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt. […] Im konkreten Fall ist der Kontenabruf nunmehr weit ab von der ursprünglichen Idee der Terrorismusbekämpfung bei der Erleichterung des zivilrechtlichen Inkassos angekommen.
Überwachung, Bargeld und Privatsphäre
Der massive Zugriff auf Kontodaten dürfte die Debatte um Überwachung, Bargeld und Privatsphäre in Deutschland weiter verschärfen. Nachdem zunächst Banker eine Abschaffung des teuren Bargelds gefordert hatten, hat Wolfgang Schäuble eine Obergrenze für gewerbliche Bargeldzahlungen vorgeschlagen. Bis zum 1. Mai 2016 soll sich nun die EU-Kommission zu diesem Thema äußern. Vielleicht ist pay-by-card-Skeptiker Heiko Maas in der Frage bis dahin auch noch nicht umgefallen.
Dennoch: Zur Abschaffung des Bargelds wird es so schnell noch nicht kommen, Euro-Banknoten bleiben wohl noch einige Zeit das „einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Außerdem verdirbt Bargeld den Zentralbanken den Spaß daran, die (Null-)Zinsen weiter zu senken. Doch ist die Obergrenze ein weiterer Eingriff in die Privatsphäre und womöglich die nächste Idee, die unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung zu weniger Privatheit führt.
Hinweis: Andere Medien (1, 2, 3, 4) sprechen von 302.150 Abfragen, mit unter Berufung auf eine dpa-Meldung. Wir hatten uns ursprünglich auf die Zahl der Bundesdatenschutzbeauftragten bezogen und das Bundesfinanzministerium um Klärung gebeten, allerdings noch ohne Rückmeldung (s.o.).
Aufgeschlüsselte Abrufzahlen
Vom BMF stammen außerdem die folgenden aufgeschlüsselten Zahlen der Kontoabrufe beim BZSt:
|
§ 93 Abs. 7 AO |
§ 93 Abs. 8 AO |
insgesamt |
|
|
Anzahl der in 2005 erledigten Anfragen |
8.61 |
79 |
8.689 |
|
Anzahl der in 2006 erledigten Anfragen |
25.283 |
286 |
25.569 |
|
Anzahl der in 2007 erledigten Anfragen |
27.44 |
309 |
27.749 |
|
Anzahl der in 2008 erledigten Anfragen |
31.51 |
2.109 |
33.619 |
|
Anzahl der in 2009 erledigten Anfragen |
37.291 |
5.775 |
43.066 |
|
Anzahl der in 2010 erledigten Anfragen |
48.558 |
8.138 |
56.696 |
|
Anzahl der in 2011 erledigten Anfragen |
54.09 |
8.243 |
62.333 |
|
Anzahl der in 2012 erledigten Anfragen |
61.629 |
9.077 |
70.706 |
|
Anzahl der in 2013 erledigten Anfragen |
68.648 |
72.992 |
141.64 |
|
Anzahl der in 2014 erledigten Anfragen |
79.719 |
150.823 |
230.542 |
|
Anzahl der in 2015 erledigten Anfragen |
97.631 |
204.519 |
302.150 |
